Kreditkarte Verloren: Bei Verlust der Kreditkarte schnell handeln
Wenn eine Kreditkarte verloren geht, hilft nur schnelles Handeln. Viele Karteninhaber machen den Fehler und suchen erst eine ganze Weile nach ihrer Karte. Meist passiert das in der Hoffnung, dass sie die Kreditkarte nicht verloren, sondern nur verlegt haben. Wähnen sich Kunden sicher, dass ihnen das wertvolle Stück Plastik nicht gestohlen wurde, fühlen sie sich auch nicht unbedingt unter Zugzwang gesetzt. Immerhin könnte die verloren gegangene oder verlegte Kreditkarte ja wieder auftauchen. Dann hat man sich alle Umstände, die eine Verlustmeldung mit sich bringt, gespart. Diese Einstellung ist falsch und vor allem gefährlich. Denn wenn die Kreditkarte verloren gegangen ist, kann sie schnell in falsche Hände geraten. Für den Karteninhaber kann das dann sehr teuer werden.
Sperren ist wichtig
Denn wie die Kreditinstitute, die Karten herausgeben, mit dem Verlust einer Kreditkarte und dem Ersatz bei Missbrauch umgehen, hängt auch vom Verhalten des Kunden ab. Nach dem Verlust einer Kreditkarte sollte er seine Karte sofort sperren lassen, um auf der sicheren Seite zu bleiben. Dafür hat jedes Kreditinstitut, das Kreditkarten emittiert, eine eigene Notfallnummer, an die sich Kunden wenden können. Diese Kontaktnummer steht in der Regel in den Unterlagen, die man zur Kreditkarte vom Institut ausgehändigt bekommt. Wer nicht zu Hause, sondern unterwegs ist und die Nummer seines zuständigen Kreditinstituts nicht zur Hand hat, kann die Notrufnummer wählen. Seit dem Jahr 2005 gilt die zentrale Sperrhotline 116116 in der Bundesrepublik Deutschland und der ganzen Welt. Wenigstens diese Telefonnummer sollte sich jeder, der eine Kreditkarte mit sich führt, notieren.
Ein Anruf dort genügt und die Karte ist gesperrt. Denn der Sperr-Notruf nimmt die Sperrung direkt vor. Einfacher ist der Vorgang, wenn man sich die Nummer seiner Kreditkarte separat notiert. Diese Nummer und den Namen der Bank muss man bei dem Anruf mitteilen. An dem Service nimmt zwar nicht jede Bank teil. Aber auch das ist kein Problem, wenn man in der Not die Servicenummer der eigenen Bank nicht zur Hand hat. Die Mitarbeiter bei der zentralen Sperrnotruf-Zentrale vermitteln in diesem Fall den Anrufer an die für seine Bank zuständige Sperrannahme weiter. Ist das nicht möglich, können sie zumindest die Nummer der entsprechenden Stelle nennen.
Der Anruf aus Deutschland ist kostenlos. Um die verlorene Kreditkarte über diese Notrufnummer aus dem Ausland sperren zu lassen, müssen Besitzer von Kreditkarten die Vorwahl 0049 vor die Sperrnummer setzen. Die Gebühren für Anrufe aus dem Ausland hängen davon ab, über welchen Netzbetreiber sie getätigt werden. Sobald die Kreditkarte durch den Anruf gesperrt worden ist, sind Kunden aus der finanziellen Verantwortung. Dann übernehmen sie auch keinerlei Haftung mehr, wenn die Kreditkarte von Dritten gefunden und missbräuchlich eingesetzt wurde. Denn mit Anruf uns Sperrung macht der Besitzer seine verlorene Kreditkarte sofort unbrauchbar.
Haftung durch den Kunden begrenzt
Ist eine Kreditkarte verloren gegangen, kann sie von einem Finder, der nicht ehrlich ist, missbraucht werden. Das ist auch dann möglich, wenn der Besitzer diese Kreditkarte ordnungsgemäß als Verlust gemeldet hat und die Karte daraufhin gesperrt wurde. Ganz sicher gehen Kunden, die das über die zentrale Notrufnummer veranlasst haben, wenn sie sich danach zusätzlich noch bei der Bank, Sparkasse oder Organisation melden, die für die Herausgabe der Kreditkarte verantwortlich war. Dort sollte noch einmal der Verlust der Kreditkarte angegeben werden. Notizen über das Gespräch mit dem Namen des Gesprächspartners oder gar eine schriftliche Bestätigung der Meldung helfen im Zweifelsfall, die Aktion zu beweisen.
Alle Abrechnungen prüfen
Betrüger finden immer einen Weg, eine gefundene oder entwendete Kreditkarte zu benutzen und damit auch noch nach der Sperrung Geld abzuziehen. Da es sich bei den meisten Kreditkarten um Debit Karten handelt, sollten nach dem Verlust einer Kreditkarte die monatlichen Abrechnungen penibel geprüft werden. Denn ganz gleich ob in Geschäften, online oder an Geldautomaten, alle Verfügungen über die Karte werden von dem mit der Karte verbundenen Girokonto abgebucht. Die Prüfung jedes einzelnen Postens auf der Abrechnung muss also sehr genau erfolgen. Manche Betrüger machen mit einer gefundenen oder entwendeten Kreditkarte zunächst ein so genannte Testabbuchung. Dabei buchen sie oft lediglich ein paar Cent über die Kreditkarte vom Konto des Geschädigten ab. Bleibt das trotz sofortiger Sperrung der Kreditkarte von deren Besitzer oder der Bank unbemerkt, probieren die Betrüger später möglichst viel Geld vom Konto abzubuchen. Außerdem kann es sein, dass die Kreditkarte nach Verlust und vor der Sperr-Meldung bereits eingesetzt wurde. Auch das muss die Bank wissen. Die Kunden sind selbst in diesem Fall von der Haftung frei.
Eine Ersatzkarte zu bestellen, wenn die Kreditkarte verloren gegangen ist, ist kein Problem. Die meisten Banken brauchen für die Ausstellung einer solchen Ersatzkarte etwa ein bis zwei Wochen. Für den Fall, dass Kunden nicht anders an Bargeld kommen, etwa weil sie im Ausland unterwegs sind, gibt es sowohl bei Mastercard als auch bei Visa den Service der Notversorgung mit Bargeld. Wie und wo eine Abhebung von Geld möglich ist, darüber informieren die Kreditkartenfirma oder das ausgebende Kreditinstitut. Die Ersatzkarte für die verlorene Kreditkarte selbst darf nach einem Urteil des BGH nichts kosten.